RESOLUTION „German“

Erklärung zu den russischen Paralympischen Sportlern

 

 Die Vorstandsmitglieder des EOI bringen hiermit ihre tiefe Besorgnis über die Entscheidung des Internationalen Paralympischen Komitees (IPC), die russischen paralympischen Sportler von der Teilnahme an den Paralympischen Spielen in Rio 2016 und in Südkorea 2018 auszuschließen, zum Ausdruck.

 Wir betrachten diese Tatsache als eine Verletzung der Menschenrechte durch internationale Organisationen.

 Diese Vorgangsweise und Entscheidung widerspricht den Artikeln 10 und 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,  UN – Resolution 217 A (III) der Vereinten Nationen, vom 10. Dezember 1948. 

 Das IPC hat auch dem Russischen Paralympischen Komitee (RCC) die Befugnisse entzogen, das vom ehemaligen Menschenrechtsbeauftragten in Russland, einem Mitglied des EOI, Vladimir Lukin, geleitet wird.

 Die Entscheidung wird durch die Existenz von „staatlicher Unterstützung von Doping-Programmen“ erklärt, wobei zudem der Nicht-Regierungs-Status von RCC ignoriert wird.

 Obwohl das EOI absolut  gegen die Anwendung von Doping und besonders gegen die Unterstützung von Dopingprogrammen eines jeden  der Staaten sind, betonen wir, dass die vom IPC getroffenen diskriminierenden Maßnahmen jene Sportler getroffen haben, die nicht nur nicht ertappt worden sind, sondern nicht einmal beschuldigt worden sind, oder von Doping-Programmen Gebrauch gemacht oder sie unterstützt zu haben.

 Mit dieser Entscheidung wurden unschuldige Menschen zur kollektiven Verantwortung herangezogen und wir sprechen hier über Menschen mit Behinderungen.

 Es gibt daher wohl begründete Annahmen, dass durch die Sperre von russischen paralympischen Wettkämpfern,  die Rechte der schutzbedürftigsten Menschen, die eine spezielle Behandlung und Respekt benötigen, verletzt wurden und diese Entscheidung politisch motiviert ist und war.

 Der Ausschluss der russischen paralympischen Sportler widerspricht dem Gedanken des paralympischen Sports und dem Grundsatz der UN Generalversammlung, Resolution 217 A (III), nach welcher der Sport außerhalb der Politik liegt und ihnen mit dieser Entscheidung das Recht auf Verteidigung vorenthalten wurde.

 Es wäre daher korrekt wenn IOC und IPC Entscheidung der kollektiven Bestrafung aufheben würden und nur jene WettkämpferInnen zur Verantwortung ziehen und ausschließen möge, die nachweislich gegen Dopingregeln verstoßen haben.

 Verabschiedet auf der EOI – Vorstandssitzung in Nikosia, Zypern

 23. September 2016